Von: Wolfgang Ksoll
In Tagen von #PRISM und #Tempora Geheimschutz für öffentlich-rechtliche Verwaltungsvorgänge wie Promotionen zu fordern, zeugt von abgeschiedener Weltfremdheit und abgrundtiefem Misstrauen gegen die...
View ArticleVon: Christoph Smets
Was Du schreibst ist alles zutreffend. Allerdings hat es dann doch einen gewissen Sinn, die Plagiatskontrolle zu versuchen aus dem Internet an die Universiäten zu verlagern: Erstens sind die...
View ArticleVon: Sandro Wiggerich
Lieber Christoph, vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich teile Deine Ansicht, dass der Begriff des “Whistleblowers” anders konnotiert ist. Daher habe ich versucht, darauf – außer in Zitaten – zu...
View ArticleVon: tinawinter
Stefan Heßbrüggen hat eine online-Petition gegen die “Empfehlung 17″ der DFG gestartet:...
View ArticleVon: D. Kästle
Die kritische Diskussion veröffentlichter Arbeiten aus der Öffentlichkeit zu verbannen, ist allerdings eine erstaunliche Idee. Auch in Zeiten zu befürchtender Shitstorms und medialer Vorverurteilungen:...
View ArticleVon: Sandro Wiggerich
Die DFG hat ihre Beschlüsse veröffentlicht. In den Erläuterungen zur neuen “Empfehlung 17″...
View ArticleVon: D. Kästle
Dem stimme ich zu. Wenigstens ist weiter oben die Formulierung der HRK zum wissenschaftlichen Fehlverhalten korrigiert: “Die Anzeige des Whistleblowers hat in gutem Glauben zu erfolgen. Vorwürfe dürfen...
View ArticleVon: Wolfgang Ksoll
Das unterscheidet halt die DFG von einer seriösen Unternehmung: man man sich zum Mitverschwörer von Betrügern wie Guttenberg, Schavan (von der es ja immer viel Staatsgelder gab), und anderen Betrügern....
View ArticleVon: tinawinter
Überblick über den derzeitigen Stand der Debatte: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
@tinawinter zunächst herzlichen Dank für den Verweis auf die Petition. Die heute veröffentlichten Empfehlungen der DFG haben mich als Nicht-Juristen aus zwei Gründen verwirrt. Was im folgenden der...
View ArticleVon: Stefan Martini
1. Ein Widerspruch besteht tatsächlich: Während in den Empfehlungen der HRK die Hinweisgeberin “regelmäßig” gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt, wenn sie einen Verdacht an die...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
Zu 2.: Dies leitet sich aus der Normsetzungsabsicht der DFG ab, wie sie beispielsweise in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Empfehlungen aufscheint: “Die übrigen Formen der...
View ArticleVon: Stefan Martini
Die Pressemitteilung spricht aber in dem Satz davor von dem (für die DFG wohl paradigmatischen) Fall, dass die Hinweisgeberin sich „zuerst an die Öffentlichkeit und erst danach an die betroffene...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
Nach meinem gegenwärtigen Verständnis (ausführlicher hier: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431#comment-6362) darf ich eine Rezension schreiben, dann aber kein Verfahren mehr anstrengen.
View ArticleVon: Stefan Martini
Dies scheint mir eine zu förmliche Herangehensweise. Die Person, die den Hinweis gibt, und die Person, die ein Verfahren “anstrengt”, müssen ja nicht identisch sein. Es geht doch um das sachliche...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
Wenn selbst die förmliche Herangehensweise Probleme in der Sachlogik aufzeigt – dass nämlich unterschieden werden muss zwischen legitimer Veröffentlichung bei Verzicht auf Anstrengung eines Verfahrens...
View ArticleVon: Wolfgang Ksoll
““Es ist nicht hinzunehmen, dass die frühzeitige Herstellung der Öffentlichkeit durch die informierende Person einen Reputationsverlust des Betroffenen zur Folge hat.” Dieser Satz ist nur krasse...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich mich jenseits allgemein-wissenschaftspolitischer Erwägungen zunächst mit dem konkreten Inhalt der Empfehlung, die ja nun mal in der Welt ist, und ihren ja...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
Was wäre aus Sicht von Juristen von folgendem Argument zu halten? (1) Kommissionen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis können Verstöße sanktionieren. (2) Damit unterliegen Normen guter...
View ArticleVon: Stefan Heßbrüggen
(6) genauer: “Sofern Empfehlung 17 und ihre Erläuterungen also das Verhalten des Hinweisgebers normiert (5), insbesondere Hinweisgebern im Verfahren einen angeblich ‘leichfertigen’ Umgang jenseits des...
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